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Schulschwimmen/ Schwimmunterricht

Schulschwimmen in Klasse 3 ist in Berlin Teil des Sportunterrichts und verfolgt das Ziel, dass alle Kinder sich sicher im Wasser bewegen können; Grundlage sind der Rahmenlehrplan Sport (Teil C) und ergänzende Handreichungen zu Inhalten, Niveaustufen und Sicherheitspflichten.[

Schulschwimmen dient dem sicheren Aufenthalt und dem kontrollierten Bewegen im Wasser; dazu gehören Techniklernen, Tauchen, Springen, Anfänge im Rettungsschwimmen sowie Sicherheits- und Baderegeln. Es ist als verbindlicher Bestandteil des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ im Rahmenlehrplan Sport, Teil C, verankert und wird in Berlin in der Regel in Jahrgangsstufe 3 durchgeführt.

Die Unterrichtszeit des Schwimmens zählt voll zum Sport; in der Primarstufe sind ca. 40 Unterrichtseinheiten üblich, verteilt über ein Schuljahr, ein Halbjahr mit Doppelstunden oder blockweise, je nach schulinternem Curriculum. In Berlin wird Schulschwimmen organisatorisch so geplant, dass alle Drittklässlerinnen und Drittklässler teilnehmen; Transfer und Hallenzeiten werden standortbezogen geregelt.

Der Rahmenlehrplan setzt Kompetenzen und Standards, die in Berlin für Jahrgang 3–4 vor allem die Niveaustufe C (teils D) adressieren; die Schule konkretisiert dies im schulinternen Curriculum. Für Aufsicht und Sicherheit gelten landesweite Ausführungsvorschriften: Schwimmen nur in Schwimmbädern/ausgewiesenen Badestellen, mindestens zwei Aufsichtspersonen pro Klasse, davon eine mit Rettungsqualifikation; Nicht-Bronze-Kinder bleiben im klar abgegrenzten Nichtschwimmerbereich.

Pro Klasse sind mindestens zwei Aufsichtspersonen erforderlich; eine Aufsicht muss mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber mit gültiger Auffrischung besitzen. Schwimmunterricht erteilen Lehrkräfte mit Sportlehrbefähigung und Ausbildung in der Schwimmmethodik; Rettungsfähigkeit ist regelmäßig nachzuweisen.

Baderegeln sind verbindlich zu belehren und regelmäßig zu sichern; die DGUV stellt Unterrichtsmaterialien, Checklisten und Hinweise zum sicheren Unterrichtsablauf in der Schwimmhalle bereit. Die Unterrichtsfläche ist vom öffentlichen Badebetrieb abzugrenzen, Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich müssen sichtbar getrennt sein; Lehrkräfte führen Sicherheitskontrollen der Rettungsmittel durch.

Die sportbezogene Handlungskompetenz umfasst Bewegen/Handeln, Reflektieren/Urteilen, Interagieren und Methoden anwenden; Bewertung orientiert sich an den Standards der Niveaustufen des Bewegungsfelds „Bewegen im Wasser“. In Klasse 3 wird der Lernstand kompetenzorientiert ermittelt; häufig dienen Etappen wie Grundfertigkeiten, Basisstufe Schwimmen oder Abzeichenäquivalente als Bezugsrahmen.

Das Vier-Stufen-Modell unterscheidet Wassergewöhnung, Wasserbewältigung (Grundfertigkeiten), Basisstufe Schwimmen und Sicher Schwimmen; es strukturiert Ziele und Etappen im Lernprozess. Als Nachweis für „Sicher Schwimmen Können“ wird u. a. das Niveau der vierten Stufe oder das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze anerkannt.

  • Wassergewöhnung und -bewältigung: Atmen, Gleiten, Schweben, Tauchen, Auftreiben, Orientieren im Wasser.
  • Techniken: Grundlegende Technikschulung in Brust-, Rücken- und/oder Kraulschwimmen, altersgemäß über Teilübungen und koordinierte Gesamtbewegung.
  • Tauchen und Springen: Strecken- und Tieftauchen, Fuß- und einfache Kopfsprünge unter Beachtung der Sicherheitsregeln.

Der Unterricht kombiniert Technikbahnen, spielerische Übungsformen und Stationenlernen; Spiele fördern Motivation und verankern Bewegungsfertigkeiten im Wasser. Methodisch wird fortlaufend zwischen Grundfertigkeiten und Technikphasen gewechselt, um Freude, Sicherheit und motorische Qualität zu sichern.

Auf Niveaustufe C zeigen Kinder grundlegende Schwimmfähigkeit in einer oder mehreren Lagen, können einfache Sprünge und Tauchaufgaben bewältigen und kennen zentrale Baderegeln; weiterführende Ziele der Basisstufe sind 100 m am Stück plus Sprung ins Tiefe. Für „Sicher Schwimmen“ (weiterführendes Ziel) werden 15 Minuten Schwimmen mit mindestens 200 m oder kombinierte Strecken in zwei Lagen gefordert; dies dient mittelfristig als Orientierungsmarke.

Vor Start informiert die Schule Erziehungsberechtigte schriftlich über Organisation, Anforderungen und benötigte Ausrüstung; Gesundheitsangaben werden erhoben. Nach Abschluss werden Lernstände rückgemeldet; bei weiterhin ausstehender Schwimmfähigkeit erhalten Familien Hinweise zu gezielter weitergehender Förderung.

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  • Zuletzt geändert: 2025/09/15 22:49
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