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Einschulung

  • Wer ist schulpflichtig und was ist der Einschulungstichtag? In Berlin gilt als Stichtag der 30. September: Kinder, die bis zu diesem Datum ihr sechstes Lebensjahr vollenden, werden zum Beginn des Schuljahresschulpflichtig.
  • Wann ist der Anmeldezeitraum und wo muss ich mein Kind anmelden? Die Schulanmeldung findet jeweils im Herbst des Vorjahres statt. Sie melden Ihr Kind persönlich an der zuständigen (wohnortnahen) Grundschule an. Wenn Sie keinen Einladungsschreiben vom Schulamt erhalten, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der örtlichen Schule.
  • Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung? Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung), die Geburtsurkunde des Kindes sowie persönliche Ausweispapiere des Kindes mit. Falls Sie eine ergänzende Hortbetreuung wünschen, nehmen Sie auch den entsprechenden Antrag mit. Erkundigen Sie sich vorab auch auf der Webseite der Schule nach weiteren benötigten Unterlagen.
  • Welche Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die neuen ersten Klassen? Die Information, welche Lehrkräfte die neuen ersten Klassen übernehmen werden von der Schule in der Regel schriftlich vor der Einschulungsfeier bekanntgegeben.
  • Wann ist der 0. Elternabend / Infoabend zur Einschulung? Den Terminn und weitere Informationen zum 0. Elternabend bzw. der Infoveranstaltung zur Einschulung erhalten Sie vor der Einschulungsfeier von der Schule.
  • Wann kann mein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kind)? Kinder, die nach dem Stichtag bis zum 31. März des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können in Berlin auf Antrag früher eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass kein besonderer Sprachförderbedarf vorliegt. Eltern stellen dafür einen Antrag und legen den von der Kita ausgefüllten Sprachstands-Bogen (QuaStA) vor.
  • Wann kann die Einschulung zurückgestellt werden? Eine einmalige Rückstellung um ein Jahr ist möglich, wenn das Kind die sechste Klasse eigentlich erreicht hätte und die Eltern eine bessere Förderung in der Kita anstreben. Der Antrag muss bis Ende Februar des jeweiligen Einschulungsjahres schriftlich eingereicht werden und eine Begründung mit Stellungnahme der Kita enthalten. Zudem muss das Kind bis dahin schulärztlich untersucht werden. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Antrag anhand des ärztlichen Gutachtens oder einer psychologischen Einschätzung.
  • Was ist die Förderprognose? Die Förderprognose (Übergangsempfehlung) wird von der Grundschule erstellt und gibt eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums oder der Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule. Sie basiert auf den schulischen Leistungen und Kompetenzen des Kindes (Halbjahreszeugnisse aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache,). Aus der errechneten Durchschnittsnote leitet die Schule die Empfehlung ab (bei einem Notendurchschnitt bis 2,2 wird auch das Gymnasium empfohlen, darüber die Sekundarschule/Gemeinschaftsschule).
  • Wann und wie melden wir für die weiterführende Schule an? Der Anmeldezeitraum für die Jahrgangsstufe 7 liegt im Frühjahr. Innerhalb dieser Zeit melden Sie Ihr Kind in der gewünschten Schule an: Sie können drei Wünsche (Erst-, Zweit-, Drittwunsch) angeben. Zur Anmeldung bringen Sie den unterschriebenen Anmeldebogen und die Förderprognose der Grundschule mit. (Halten Sie außerdem die Zeugnisse bereit – an manchen Schulen werden bestimmte Durchschnittsnoten als Kriterium herangezogen.)
  • Was ist der Probeunterricht? Wenn Sie Ihr Kind gegen die Empfehlung der Grundschule an einem Gymnasium anmelden möchten, müssen Sie es für den Probeunterricht anmelden. Dazu melden Sie Ihr Kind (freiwillig) in der ersten Februarhälfte zur Teilnahme am Probeunterricht an. Der Probeunterricht ist eine zentrale Eignungsprüfung, die schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen umfasst. Ein positiver Abschluss des Probeunterrichts muss der Anmeldung beigefügt werden, wenn die Förderprognose keine Gymnasialempfehlung enthält oder der Notendurchschnitt schlechter als 2,2 ist.
  • Wie funktioniert der Schulwechsel nach einem Umzug innerhalb Berlins? Informieren Sie bei einem Umzug zuerst die bisherige Grundschule über Ihren Wechselwunsch. Sie erhalten von dort eine Umschulungskarte, die Sie der neuen Grundschule (Einzugsbereich oder Wunschschule) vorlegen. Dort beantragen Sie die Aufnahme in die entsprechende Jahrgangsstufe Ihres Kindes. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen und – falls notwendig – das Schulamt des Bezirks um Hilfe bitten.
  • Was muss ich tun, wenn wir aus einem anderen Bundesland nach Berlin ziehen? Wenn Ihr Kind aus einem anderen Bundesland zuzieht, müssen Sie sich zunächst in Berlin mit Hauptwohnsitz anmelden und eine aktuelle Meldebescheinigung beschaffen. Legen Sie diese Bescheinigung dem zuständigen Bezirks-Schulamt vor. Das Schulamt weist Ihrem Kind dann einen Platz in einer Schule Ihres neuen Wohnbezirks zu und berät Sie über die weiteren Schritte.

Anmeldung und Einschulung

Wann und wo muss ich mein Kind anmelden?

  • Sie müssen Ihr Kind im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum anmelden. Für das Schuljahr 2026/27 gilt der Anmeldezeitraum 6. bis 17. Oktober 2025. Die Anmeldung erfolgt persönlich in der für Ihren Wohnort zuständigen öffentlichen Grundschule (in der Regel die nächstgelegene). Bringen Sie dabei Ihr Kind mit, falls möglich, und planen Sie etwas Zeit ein – neben den Unterlagen sind oft kurze Gespräche vorgesehen.

Welche Unterlagen muss ich zur Schulanmeldung mitbringen?

  • Zur Anmeldung müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen: Ihren eigenen Ausweis/Pass, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch des Kindes sowie eventuell den Kinderreisepass (wenn vorhanden). Falls Sie eine Hortbetreuung wünschen, bringen Sie auch den ausgefüllten Hort-Antrag mit. Zudem können Sie hilfreiche Unterlagen zum Förderbedarf Ihres Kindes (z. B. Gutachten der Kita) mitbringen. Den Anmeldebogen selbst erhalten und unterschreiben Sie vor Ort in der Schule. Teilweise ist auch schon eine Online-Anmeldung möglich – schauen Sie hierzu bitte auf den Webseiten der Schule nach.

Kann ich mein Kind an einer anderen als der zugewiesenen Schule anmelden?

  • Zunächst melden Sie Ihr Kind immer an der zuständigen Schule an. Wenn Sie danach eine andere Schule wünschen, müssen Sie sofort einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen und Ihre Gründe darlegen. Das geht während der Anmeldung im Sekretariat. Den Antrag können Sie vorab online ausfüllen und bringen ihn unterschrieben zur Anmeldung mit. Eine Erlaubnis zum Wechsel wird nur bei freien Plätzen an der gewünschten Schule erteilt.

Kann mein Kind früher eingeschult werden (Vorzeitige Einschulung)?

  • Ja, unter bestimmten Bedingungen. Ist Ihr Kind zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Voraussetzung ist, dass das Kind keine zusätzliche Sprachförderung benötigt. Legen Sie dafür einen aktuellen Sprachentwicklungsbogen (QuaSta-Bogen) der Kita vor. Kinder, die nach dem 31. März 2021 geboren sind, können frühestens im Sommer 2027 eingeschult werden.

Kann mein Kind später eingeschult werden (Zurückstellung)?

  • Unter Umständen ja. Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind mehr Zeit in der Kita braucht, können Sie die Zurückstellung um ein Jahr beantragen. Dafür ist ein ärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Kita erforderlich. Der Antrag auf Zurückstellung muss bis 27. Februar 2026 gestellt werden, und bis Ende Februar wird eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Schulaufsicht entscheidet dann unter Berücksichtigung der Gutachten über Ihren Antrag. Hinweis: Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und gilt nicht als Sitzenbleiben.

Wann finden Einschulungsfeier und Schulbeginn statt?

  • In Berlin wird traditionell am Samstag vor Schulbeginn gefeiert. Für das Schuljahr 2026/27 ist die Einschulungsfeier voraussichtlich Samstag, 29. August 2026. Der reguläre Unterricht für die neuen Erstklässler beginnt dann am Montag, 31. August 2026 . (Beachten Sie: Diese Termine können je nach Schule leicht variieren; die Schule informiert rechtzeitig über das genaue Programm.)

Findet vor Schulbeginn eine ärztliche Untersuchung statt?

  • Ja. Nach der Anmeldung wird Ihr Kind vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht. Beim Anmeldegespräch erhalten Sie einen Terminplan oder eine Karte zur Vereinbarung der Untersuchung. Die Untersuchung findet beim Gesundheitsamt Ihres Bezirks statt und ist verpflichtend . Dabei wird überprüft, ob Ihr Kind gesund und schulreif ist.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:08
  • von Niclas Rakowsky