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Betreuung (Ganztag/Hort)

Wie melde ich mein Kind für die Ganztagsbetreuung (Hort) an?

  • Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung beantragt. Sie erhalten das Antragsformular in der Schule oder beim Jugendamt. Füllen Sie es aus und geben Sie es mit den anderen Anmeldeunterlagen ab. Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen einen Bescheid, in welchem Umfang ein Hortplatz zur Verfügung steht. Anschließend schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt oder dem Träger der offenen Ganztagsschule ab.

Was kostet die Hortbetreuung und wie lange ist sie möglich?

  • Für die ersten drei Schuljahre ist der Hortplatz in Berlin kostenfrei. Das Angebot gilt ganztags: Sie können Ihr Kind schon vor dem regulären Unterricht (ab 6:00–7:30 Uhr) betreuen lassen und nach dem Unterricht bis 16:00–18:00 Uhr. Auch in den Ferienzeiten (zwischen 6:00 und 18:00 Uhr) ist die Kinderbetreuung im Rahmen des Hortangebotes kostenfrei möglich. Eine Anmeldung muss allerdings spätestens drei Monate vor Schuljahresbeginn beim Jugendamt eingehen, damit ein Platz rechtzeitig vergeben wird.

Was ist der Unterschied zwischen gebundener und offener Ganztagsschule?

  • Eine gebundene Ganztagsschule bietet verpflichtenden Ganztagsunterricht mit festen Programmen am Nachmittag. Eine offene Ganztagsschule (mit Hort) ist freiwillig; hier bleiben die Nachmittage frei, wenn Betreuung nicht gewünscht wird. Wenn die zugewiesene Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses Konzept nicht nutzen möchten, kann Ihr Kind unter Umständen auf Wunsch stattdessen in einer offenen Ganztagsgrundschule im Bezirk aufgenommen werden. Dort kann Ihr Kind den Hortplatz in der Mittags- und Nachmittagszeit flexibler nutzen.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:10
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