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Kommunikation und Elternvertretung

Wie können Eltern mitarbeiten?

  • Elternmitwirkung ist in Berlin ausdrücklich erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Klassenelternsprecher wirken bei schulischen Entscheidungen mit und organisieren Elternversammlungen. Eltern können sich außerdem freiwillig z.B. in Fördervereinen oder bei Schulprojekten und Festen engagieren. Wichtig ist: Es gibt kein formales Muss, aber aktives Engagement (etwa Begleitung bei Ausflügen, Mitarbeit im Schulfest-Team o. ä.) wird von vielen Schulen willkommen geheißen.

Wie oft finden Elternabende und Elternversammlungen statt?

  • In Berlin ist vorgesehen, dass die Klassenelternsprecher mindestens drei Elternversammlungen pro Schuljahr organisieren. Diese Treffen finden in Absprache mit den Klassenlehrer:innen statt. Zum Schulanfang (Klasse 1) lädt meist die Lehrkraft ein; danach koordinieren die gewählten Elternsprecher die Termine.

Wer sind Klassenelternsprecher und GEV?

  • In jeder Klasse werden zwei Elternsprecher:innen gewählt . Diese vertreten dann die Eltern der Klasse: Sie informieren über Klassenthemen und nehmen an den Sitzungen der Gesamtelternvertretung (GEV) teil. Die GEV besteht aus allen Klassenelternsprechern der Schule und vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten. Aus der GEV werden vier Eltern in die Schulkonferenz entsandt, wo gemeinsam mit Schulleitung und Lehrern über schulweite Angelegenheiten beraten wird.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:10
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