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Klassenfahrten, Wandertagen und Ausflügen

Was ist bei Klassenfahrten, Wandertagen und Ausflügen erlaubt?

  • Wandertage unterstützen den Unterricht außerhalb der Schule; sie sind an Berliner Schulen nur bis einschließlich Jahrgang 10 vorgesehen und die Teilnahme ist dort verpflichtend . Ausflüge sind kürzere außerschulische Veranstaltungen (oft nur wenige Stunden) – ihre Teilnahme ist freiwillig und sie können auch während der Ferien stattfinden . Mehrtägige Klassenfahrten (Schülerfahrten) sind schulische Bildungsreisen, die ausdrücklich pädagogisch begründet sein müssen . Sie werden im Unterricht vor- und nachbereitet und sollen in der Regel nicht länger als zwei Wochen dauern.

Wer genehmigt solche Fahrten?

  • Für mehrtägige Klassenfahrten erteilt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Genehmigung . Zuvor legt die Schulkonferenz auf Vorschlag der Lehrkräfte die pädagogischen Rahmenbedingungen fest, die dann von der Schulleitung umgesetzt werden . Auch Tagesausflüge und Exkursionen werden von der Schulleitung organisiert bzw. freigegeben – Exkursionen in der Regel auf Antrag der unterrichtenden Lehrkraft . (Wandertage werden nach Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung organisiert.)

Welche rechtlichen Vorgaben gelten?

  • Grundlage sind das Berliner Schulgesetz und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (insbesondere die „AV Veranstaltungen“ der Senatsverwaltung). Diese schreiben u. a. vor, dass Schülerfahrten den Unterricht ergänzen und pädagogisch begründet sein müssen . Außerdem verweisen die Regelungen auf die finanziellen Unterstützungsleistungen (§ 28ff. SGB II/XII, Bildungs- und Teilhabepaket), auf die Eltern bei Bedarf hingewiesen werden sollen.

Wie hoch dürfen die Kosten sein?

  • In Berlin gelten feste Kosten-Obergrenzen pro Schüler. Seit November 2023 dürfen Standard-Klassenfahrten maximal 335 € (Klasse 1–3), 415 € (Klasse 4–6), 550 € (Klasse 7–10) bzw. 750 € bei Ski- oder Sprachreisen (Klasse 7–10) und 850 € (Klasse 11–13) kosten . Für Schüleraustauschfahrten außerhalb Europas gilt eine Höchstgrenze von 1.450 € pro Person. (Überschreiten die kalkulierten Kosten diese Grenzen, werden Fahrten in der Regel nicht genehmigt.)

Wer übernimmt die Kosten, wenn Eltern die Fahrt nicht zahlen können?

  • Grundsätzlich tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler die Kosten für Klassenfahrten. Können sie das nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beantragen. In der Praxis können Familien mit geringem Einkommen so finanzielle Unterstützung oder Kostenübernahme für die Fahrt erhalten.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:10
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