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Bildung & Teilhabe (BuT)

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

  • Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn ihre Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Leistungen umfassen u. a. Schulmittelgutscheine, Zuschüsse für Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule.

Wie beantrage ich Leistungen aus dem BuT-Paket?

  • Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Wohnungs- oder Bürgeramt stellen. Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe benötigen keinen separaten Antrag; hier reicht die Vorlage entsprechender Nachweise bei der Leistungsstelle.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:10
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