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Lernförderung

Vielleicht hat dein Kind aufgrund einer Behinderung oder anderer Besonderheiten spezielle Lernvoraussetzungen und einen höheren Förderungsbedarf als andere Kinder. Oder du stellst im Laufe der ersten Schulmonate fest, dass dein Kind anders lernt als andere Kinder und mehr Unterstützung braucht.

  • In diesem Fall ist die Klassenlehrkraft deines Kindes immer die erste Ansprechperson und kann dir sicher viele Informationen zur Lern- und Sozialentwicklung deines Kindes geben.
  • Suche zu Beginn der Schulzeit das Gespräch zur Lehrkraft und sprich mit ihr über diese besonderen Bedürfnisse deines Kindes.
  • Bleibe in Kontakt mit der Lehrkraft, wenn dich oder dein Kind etwas verunsichert.

Falls du dennoch Sorgen oder weitere Fragen hast, kannst du dich an Beratungsstellen wenden, die sich mit diesen Themen besonders gut auskennen.

Du hast Fragen zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung? Zum Beispiel zu Schwierigkeiten beim Rechnen, Schreiben oder Lesen oder weil dein Kind eine besondere Begabung hat. Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) in den Bezirken beraten dich dazu: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz

Einen Überblick über das Berliner Hilfe- und Versorgungssystem bietet das Kinderversorgungsnetz Berlin: www.kinderversorgungsnetz-berlin.de

Welche Unterstützung gibt es bei Lernschwierigkeiten?

  • Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten können zusätzliche Lernförderung erhalten, insbesondere wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Die Förderung kann schulisch oder außerschulisch erfolgen und wird im Rahmen des BuT-Pakets finanziert.

Was ist ein Nachteilsausgleich bei LRS oder Dyskalkulie und wie beantrage ich ihn?

  • Ein Nachteilsausgleich ermöglicht betroffenen Schülerinnen und Schülern, ihre Leistungen unter angepassten Bedingungen zu erbringen, z. B. durch verlängerte Arbeitszeiten oder alternative Prüfungsformate. Der Antrag wird in der Regel durch die Schule gestellt und von einer speziell geschulten Lehrkraft für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) koordiniert.

Was ist DAZ (Deutsch als Zweitsprache) und wer bekommt es?

  • DAZ-Unterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Er dient der sprachlichen Förderung und Integration und wird in der Regel durch speziell ausgebildete Lehrkräfte innerhalb des regulären Unterrichts angeboten.

Welche Hilfen gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf?

  • In Berlin ist die inklusive Beschulung gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten individuelle Unterstützung, z. B. durch Sonderpädagoginnen und -pädagogen oder Integrationshelferinnen und -helfer, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu gewährleisten.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:11
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