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Gremien an Berliner Schulen

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium. Die Schulkonferenz besteht in der Regel aus 14 Mitgliedern, Vertreter:innen der Pädagog:innen, Schüler:innen und Eltern. Zusätzlich soll der Schulkonferenz eine der Schule nicht angehörende Person angehören. Damit soll die Öffnung der Schule in das schulische Umfeld erreicht werden. Die Schulkonferenz hat weitreichende Kompetenzen.

Die Schulkonferenz entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder unter anderem über

  • die Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
  • das Schulprogramm und das Evaluationsprogramm,
  • Abweichungen von der Stundentafel,
  • einen Vorschlag zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters, der Konrektorin/des Konrektors und der AbteilungsleiterInnen,

Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit unter anderem über

  • Schulversuche, die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • den täglichen Unterrichtsbeginn,
  • die Hausordnung.

Die Schulkonferenz ist zudem u.a. anzuhören

  • vor bestimmten Anträgen der Schulleitung
  • bei Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 des SchulG
  • bei Entscheidungen über Änderungen der Schulorganisation, bei der vorzeitige Beendigung eines Schulversuchs an der Schule sowie vor Entscheidungen über die Einrichtung und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten oder die Einrichtung eines Schulversuchs, sofern die Einrichtung nicht von der Schule beantragt worden ist,
  • vor Entscheidungen über größere bauliche Maß- nahmen an der Schule,
  • vor der Einrichtung von neuen Bildungsgängen, Fachrichtungen und Schwerpunkten in beruflichen Schulen,
  • vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanung und Schulwegsicherung sowie vor Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen an Grundschulen sowie
  • vor der Auswahl des Essensanbieters für das Mittagessen an der Schule.

Die Bildung einer Schulkonferenz ist an allen Schulen in Berlin vorgeschrieben.

Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium der an der Schule tätigen Pädagog:innen. Die Gesamtkonferenz hat wichtige Kompetenzen. Sie entscheidet mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder über die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung, mit einfacher Mehrheit über Vorschläge für das Schulprogramm und vor allem über Grundsätze für die gemeinsame Arbeit in der Schule. Sowohl die Schulleitung als auch die Kolleg:innen sind bei der konkreten pädagogischen oder organisatorischen Umsetzung an diese Grundsätze gebunden.

Grundsätze können zu folgenden Bereichen beschlossen werden:

  • Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung und der Unterrichtsmethoden,
  • Lernerfolgskontrollen und andere pädagogische Beurteilungen,
  • Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten,
  • Erziehungsarbeit,
  • Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals,
  • Verteilung besonderer dienstlicher Aufgaben,
  • besondere Formen der Arbeitszeitregelung,
  • Verteilung der Lehrkräftestunden aus dem Gesamtstundenpool
  • Einsatz der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiter*innen in Unterricht, Betreuung, Aufsicht und Vertretung.
  • Festlegungen zu Springstunden und Vertretung
  • Einteilung und Gestaltung der Aufsichten
  • Jahresplanung mit Konferenzen, Elternsprechtagen, Schulveranstaltungen
  • Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung bei allen schulischen Aufgaben
  • Grundsätze zur Aufgabenverteilung wie Klassenleitung oder Übernahme von Oberstufenkursen
  • Verfahren zur gleichmäßigen Belastung aller Kolleg:innen (ggf. Berücksichtigung der Unterschiede bei Klassen/ Bildungsgängen)

Einzelfallentscheidungen obliegen weiter der Schulleitung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Die Entscheidungen müssen jedoch im Rahmen der beschlossenen Grundsätze getroffen werden. In bestimmten Fällen kann die Schulleitung allerdings Beschlüsse auch beanstanden.

Der Landeselternausschuss Schule (LEA) dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat. So lautet die gesetzliche Definition für die Arbeit der Landeselternvertreter:innen aus den zwölf Berliner Bezirken.

Damit ist der Landeselternausschuss das höchste Gremium der Elternvertretung in Berlin. Die Elternvertreter:innen im Landeselternausschuss arbeiten alle ehrenamtlich und müssen per Gesetz ein Schulkind an einer Berliner Schule haben. An dieser Schule sind sie Klassenelternsprecher:innen und somit Mitglied der Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule ihres Kindes und wurden von den Mitglieder dieser GEV in den Bezirkselternausschuss (BEA) im Stadtbezirk der Schule gewählt. Dort wurden sie dann von den Elternvertreter:innen aller anderen Schulen eines Bezirkes in den Landeselternausschuss gewählt. Die Berliner Landeselternvertreter:innen sind somit immer dicht an Eltern und Elternvertreter:innen in den verschiedenen Ebenen der Elterngremien dran.

Der Bezirkselternausschuss ist ein wichtiges schulexternes Gremium der einzelnen Berliner Bezirke. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder treffen sich einmal im Monat. Die BEA-Mitglieder sind die Informations-Schnittstelle zwischen den Eltern der Schulen. Sie erhalten wichtige Informationen von der Schulaufsicht (Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie), aus dem Schul- und Sportamt, aus den Landesgremien mit Elternbeteiligung (Landeselternausschuss und Landesschulbeirat) und aus dem Bezirksschulbeirat, die Sie an die Eltern, bzw. GEV Ihrer Schule weitergeben sollten.



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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:10
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