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Allgemeine Fragen und Antworten

  • Frage: Ist mein Kind auf dem Schulweg und in der Schule unfallversichert?
    Antwort: Ja. Auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Schule (und zurück) besteht gesetzlicher Unfallschutz. Das heißt, bei einem Unfall auf dem Schulweg greift die Schüler-Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt nur auf dem unmittelbaren Schulweg. Verlässt das Kind den Weg (z.B. um noch kurz einkaufen zu gehen), erlischt der Versicherungsschutz bis zum Wiedereintritt auf den direkten Schulweg. Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen Klassenreisen, Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten, die durch die Schule organisiert sind. Für die Entschädigung der Unfälle sind die Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig.
  • Frage: Was sollte mein Kind beim Schulweg beachten?
    Antwort: Kinder sollten möglichst den sichersten (oft kürzesten) Weg gehen. Wichtig sind Zebrastreifen und Ampeln beim Überqueren, Fahrradhelme beim Radfahren und das richtige Verhalten auf dem Gehweg. Viele Städte haben auch Schulwegpläne und Schülerlotsen, die helfen. Begleiten Sie Ihr Kind so lange, bis es den Weg sicher alleine bewältigt.
  • Frage: Wer bezahlt die Schulbücher und Hefte?
    Antwort: In Deutschland sind Schulbücher schulträgerfinanziert und werden den Kindern meist kostenlos zur Verfügung gestellt (Lernmittelfreiheit). Verbrauchsmaterialien wie Hefte, Stifte, Malkästen und Bastelmaterial besorgen Eltern dagegen oft selbst.
  • Frage: Was gehört in die Schultasche?
    Antwort: Üblicherweise braucht Ihr Kind: Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Anspitzer, Füller (in höheren Klassen), Lineal, Klebestift, Schere, Malkasten und Pinsel. Dazu kommen Hefte (kariert für Mathe, liniert für Deutsch und Sachkunde) und Bücher, die die Schule leihweise ausgibt. Die Schule gibt zu Schuljahresbeginn eine genaue Materialliste.

Bundesjugendspiele

Die Bundesjugendspiele sind ein verpflichtender schulischer Sportwettbewerb für alle Kinder bis einschließlich Klasse 10. Sie sollen Kindern Freude an Bewegung vermitteln und sind ab dem Schuljahr 2023/2024 in den Klassen 1–4 ausschließlich in der Wettbewerbsform vorgesehen.

1. Was ist der Unterschied zwischen Wettbewerb und Wettkampf?

  • Bundesjugendspiele Wettbewerb (Klasse 1–4): Kindgerechte, spielerische Übungen mit Fokus auf Bewegung, Koordination und Spaß. Es gibt keine genauen Zentimeter- oder Sekundenmessungen.
  • Bundesjugendspiele Wettkampf (ab Klasse 5): Klassische Leichtathletikdisziplinen mit genauer Leistungsmessung (z. B. 50-Meter-Lauf, Weitsprung).

2. Welche Sportarten sind möglich?

  • Leichtathletik, Gerätturnen und Schwimmen. In Grundschulen wird meist Leichtathletik angeboten.

3. Welche Urkunden bekommen die Kinder?

  • Ehrenurkunde (ca. 20 % der Teilnehmenden)
  • Siegerurkunde (ca. 50 %)
  • Teilnahmeurkunde (ca. 30 %)
  • Die Urkunden sind vom Bundesministerium offiziell vorgegeben und dürfen nicht selbst erstellt werden.

4. Müssen alle Kinder teilnehmen?

  • Ja, laut Kultusministerkonferenz ist die Teilnahme an den Bundesjugendspielen bis Klasse 10 verpflichtend.

5. Wie werden die Leistungen im Wettbewerb gewertet?

  • In Vierkämpfen mit Übungen aus:
    • Schnell laufen
    • Springen
    • Werfen/Stoßen
    • Ausdauerlauf
  • Die Kinder werden nicht nach Punkten, sondern nach Platzierungen innerhalb ihrer Gruppe bewertet. Mädchen und Jungen werden getrennt gewertet.

6. Können auch Kinder mit Behinderung teilnehmen?

  • Ja. Die Wettbewerbsform ermöglicht durch flexible Übungen eine inklusive Teilnahme.

7. Wie können Eltern mithelfen?

  • Eltern können als Stationshelfer oder Riegenführer unterstützen und z. B. bei der Durchführung oder Auswertung helfen.

8. Gibt es weitere Aktionen am Tag der Bundesjugendspiele?

  • Häufig werden sie als Sportfest mit Musik, Aufwärmprogrammen, Teamstaffeln, Mitmachstationen und Siegerehrungen gefeiert. Oft sind auch Vereine beteiligt.
  • Freude an Bewegung
  • Fairness, Respekt und Teamfähigkeit
  • Förderung von Selbstwirksamkeit und Motivation
  • Möglichkeit zur Entdeckung sportlicher Talente

Was ist schulische Bildung?

In der Schule lernen Kinder nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen. Sie lernen auch, wie man gut mit anderen Menschen umgeht und was in unserer Gesellschaft wichtig ist. Die Schule hilft den Eltern dabei, Kinder stark fürs Leben zu machen.

Die Schule hat drei wichtige Aufgaben:

  1. Wissen und Können: Kinder sollen Dinge lernen, die sie später im Beruf und im Alltag brauchen.
  2. Miteinander leben: Kinder lernen, was in unserer Gesellschaft zählt – zum Beispiel Respekt, Regeln, Zusammenhalt.
  3. Chancen verteilen: Je nachdem, wie gut ein Kind lernt, kommt es auf eine bestimmte Schulform. Das kann später wichtig sein für Beruf, Geld und Ansehen.

In Deutschland ist Bildung Sache der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet: Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie Schule genau funktioniert. Das steht in den Schulgesetzen.

Ein wichtiges Ziel der Schule ist: Kinder sollen lernen, gut in unserer Welt zurechtzukommen. Sie sollen sich eine eigene Meinung bilden können – zum Beispiel über Politik, Gesellschaft oder Wirtschaft. Und sie sollen lernen, sich für wichtige Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden einzusetzen.

Wie funktioniert Schule in Deutschland?

In Deutschland kommen die meisten Kinder mit sechs Jahren in die Schule. Manche sind auch schon fünf oder sieben. Jedes Kind muss mindestens neun Jahre zur Schule gehen.

Die erste Schule heißt Grundschule. Sie dauert meistens vier Jahre. Nur in Berlin und Brandenburg sind es sechs Jahre. Danach gehen die Kinder auf verschiedene Schulen.

Es gibt zum Beispiel:

  • Hauptschule oder Realschule oder Integrierte Sekundarschule (ISS)
  • Gymnasium – dort kann man Abitur machen und später studieren
  • Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule – hier lernen alle Kinder gemeinsam

In manchen Bundesländern geht man 12 Jahre, in anderen 13 Jahre zur Schule, wenn man das Abitur macht.

Am Anfang – in den ersten Schuljahren – gibt es oft keine Noten. Später gibt es Zeugnisse mit Noten von 1 bis 6. 1 ist die beste Note, 6 ist die schlechteste.

Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien, also im August oder September. Es gibt zwei Halbjahre – und Zeugnisse im Januar und im Sommer. Die Sommerferien dauern meistens sechs Wochen.

Die Schule beginnt morgens, meistens zwischen 7:30 und 8 Uhr. Früher war mittags Schluss. Heute gibt es viele Ganztagsschulen – dort bleiben die Kinder bis zum Nachmittag und essen auch in der Schule.

Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum. Die Lehrer kommen für den Unterricht dorthin.


Datenschutz in der Schule – Was Eltern wissen sollten

In der Schule werden viele persönliche Daten gesammelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Schulnoten

Solche Daten nennt man personenbezogene Daten. Sie sind besonders geschützt – auch in der Schule.

Die Schule darf nur die Daten sammeln, die sie für ihre Arbeit wirklich braucht. Wenn noch mehr Informationen gewünscht sind, müssen die Eltern zustimmen – solange das Kind unter 18 Jahren ist.

Viele Schulen nutzen heute digitale Werkzeuge – zum Beispiel:

  • Clouds (Online-Speicher)
  • digitale Klassenbücher
  • Online-Lernplattformen

Auch hier gilt: Nur die Daten, die nötig sind, dürfen gespeichert werden. Die Schule muss sicherstellen, dass kein Unbefugter die Daten sehen oder stehlen kann. Das nennt man Datensicherheit.

Öffentliche Schulen haben einen Datenschutzbeauftragten. Diese Person:

  • hilft der Schule beim Thema Datenschutz
  • prüft, ob alles richtig gemacht wird
  • ist Ansprechperson für Eltern und Schüler

Wenn Fotos von Schülern gemacht werden sollen, gilt: Nur mit Erlaubnis der Eltern. Wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen (z. B. auf der Schul-Website), muss noch einmal extra zugestimmt werden – und zwar genau für diesen Zweck.


Das Bildungspaket – Unterstützung für Familien

Wenn Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, gibt es extra Hilfe für Kinder und Jugendliche. Diese Hilfe heißt Bildungspaket.

Auch Familien mit Asylbewerberleistungen oder besonderem Bedarf können diese Hilfe bekommen – auch wenn sie sonst keine Unterstützung erhalten.

  • Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die zur Schule gehen und keine Ausbildungsvergütung bekommen
  • Kinder in Kitas oder Tagespflege
  • Für Freizeitangebote gilt das Paket bis zum 18. Geburtstag

1. Ausflüge und Klassenfahrten Die Kosten werden übernommen – für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schulen oder Kitas.

2. Schulmaterial Es gibt eine Erstattung mit Höchstgrenzen für Schulmaterialien.

3. Fahrkosten zur Schule Wenn Kinder ein Ticket zur Schule brauchen, werden die Kosten übernommen – auch, wenn das Ticket auch für andere Fahrten gilt. Es muss keine Eigenbeteiligung gezahlt werden.

4. Nachhilfe (Lernförderung) Wenn ein Kind extra Hilfe beim Lernen braucht, gibt es Unterstützung – auch ohne Versetzungsgefahr. Es darf aber kein vergleichbares Schulangebot geben. Dafür ist ein eigener Antrag nötig.

5. Mittagessen in Kita und Schule Das gemeinsame Mittagessen in Kita, Schule oder Hort ist kostenlos.

6. Freizeit, Sport, Musik Es gibt einen pauschalen Betrag, z. B. für:

  • Sportverein
  • Musikunterricht
  • andere Freizeitangebote

Ein einfacher Nachweis (z. B. Mitgliedsausweis) reicht.

  • Bürgergeld oder besondere Bedarfe: Jobcenter
  • Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen: Stadt, Gemeinde oder Kreisverwaltung (z. B. im Rathaus oder Bürgerbüro)
  • Für die meisten Leistungen muss kein Extra-Antrag gestellt werden – der Antrag auf Bürgergeld reicht oft aus.
  • Für Nachhilfe ist ein Extra-Antrag nötig.
  • Geld kann direkt an Schulen, Vereine oder Anbieter gezahlt werden. In manchen Fällen ist auch eine spätere Erstattung möglich – z. B. bei kurzfristigen Ausflügen.

Abkürzungen

  • WK - Willkommensklassen
  • SL / R – Schulleitung / Rektor:in
  • StV / KR – Ständige Vertretung (der SL) / Konrektor:in
  • PR – Personalrat
  • LK – Lehrkraft
  • FLK – Fachlehrkraft
  • Fö-LK – Förderschullehrkraft
  • FKL – Fachkonferenzleitung
  • LiVd – Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
  • EV – Elternvertreter:in
  • Vors. – Vorsitzende:r
  • HM – Hausmeister:in
  • SuS – Schüler:innen
  • SoS – Schüler:in
  • PA – Persönliche Assistenz (für Kind)
  • PM – Pädagogische:r Mitarbeiter:in
  • NILEP – Nichtlehrendes Personal
  • BK – Betreuungskraft
  • DSB – Datenschutzbeauftragte:r
  • QE – Quereinsteiger:in
  • FK – Fachkonferenz
  • KK – Klassenkonferenz
  • OMK – Ordnungsmaßnahmenkonferenz
  • ZK – Zeugniskonferenz
  • GK – Gesamtkonferenz
  • SchuVo – Schulvorstand
  • LER – Landeselternrat
  • KER – Kreiselternrat
  • GER – Gemeindeelternrat
  • SER – Schulelternrat
  • PersV – Personalvertretung
  • SPR – Schulpersonalrat
  • SBPR – Schulbezirkspersonalrat
  • Sek – Sekretariat
  • AuG – Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • ASA – Ausschuss für Arbeitssicherheit
  • GEW – Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft
  • VBE – Verband Bildung und Erziehung
  • SLVN – Schulleitungsverband Niedersachsen
  • LNGS – Leitungen niedersächsischer Grundschulen
  • DL – Deutscher Lehrerverband
  • ASD – Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschland
  • GSV-NDS – Grundschulverband Niedersachsen

Das ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Oft fahren Kinder in der 3. Klasse auf Klassenfahrt. Die Fahrt dauert 3 bis 5 Tage. Manchmal gibt es auch früher eine Fahrt. Auch Kitas machen manchmal kleine Fahrten mit Übernachtung.

Ja, normalerweise schon. Klassenfahrten gehören zur Schule. Sie sind also Pflicht.

Aber: Wenn es einen wichtigen Grund gibt, kann man mit den Lehrern reden. Kinder, die nicht mitfahren, gehen dann meistens in eine andere Klasse.

Wichtig: Überlegt gut, ob euer Kind wirklich zu Hause bleiben soll. Klassenfahrten sind ein tolles Erlebnis. Kinder lernen dort Mut, Selbstvertrauen und neue Freunde kennen.

Geldprobleme sind kein Grund, dass ein Kind nicht mitfährt.

Wenn ihr Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bekommt, zahlt das Jobcenter die Klassenfahrt – auch ein Taschengeld.

Redet mit dem Lehrer oder der Schule. Alles wird vertraulich behandelt.

Viele Kinder freuen sich auf die Klassenfahrt. Wenn euer Kind aber nicht mit will, redet mit den Lehrern.

Fragen Sie: Warum fühlt sich mein Kind in der Klasse nicht wohl?

So kann man helfen:

  • vielleicht ein Gespräch mit dem Kind
  • vielleicht hilft die Klassenfahrt sogar
  • manchmal hilft ein Klassenwechsel

Sagt den Lehrern, wenn euer Kind: – eine Krankheit hat – Medikamente braucht – eine Allergie hat – nachts ins Bett macht (Bettnässen)

Sprecht offen mit den Lehrern – das bleibt unter vier Augen.

Keine Nachricht ist gute Nachricht.

Wenn etwas passiert, ruft die Schule euch an.

Oft sind Handys verboten, damit Kinder Zeit miteinander verbringen. Ob Handys erlaubt sind, erfahrt ihr auf dem Elternabend.

Dort erfahrt ihr:

  • Wohin die Reise geht
  • Wie viel Taschengeld mitgegeben werden soll
  • Welche Regeln es gibt
  • Was euer Kind mitbringen muss

Ihr könnt auch Fragen stellen, die euch wichtig sind.

Tipp: Geht zum Elternabend. Dann seid ihr gut informiert.


Frage: Was für Gründe kann es haben, dass Kinder erst später eingeschult werden (z. B. mit 7 Jahren)?

Antwort:

Pro: Eine spätere Einschulung wird oft empfohlen, wenn das Kind in Bereichen wie Konzentration, Sprache oder Sozialverhalten noch Entwicklungsbedarf hat. Sie kann dem Kind mehr Zeit geben, um emotionale Stabilität und Selbstbewusstsein aufzubauen. In manchen Bundesländern ist die Zurückstellung durch ein schulärztliches Gutachten möglich.

Contra: Späteinschulung kann zu Langeweile oder Unterforderung führen, wenn das Kind sich geistig schneller entwickelt. Es besteht zudem das Risiko, dass sich das Kind durch den Altersunterschied sozial ausgeschlossen fühlt oder stigmatisiert wird.

Schlagwörter: Einschulung, Schulreife, Zurückstellung, Entwicklungsverzögerung, Vorschule


Frage: Ist eine Einschulung mit 5 Jahren sinnvoll?

Antwort:

Pro: Bei Kindern mit hoher kognitiver Reife, Sprachkompetenz und sozialer Anpassungsfähigkeit kann eine frühe Einschulung motivierend wirken. Sie fördern frühzeitig ihre Fähigkeiten und werden im Unterricht geistig stärker gefordert.

Contra: Häufig fehlt es in diesem Alter an emotionaler Reife oder Durchhaltevermögen. Das kann zu Überforderung führen, insbesondere im sozialen Miteinander mit älteren Mitschülern. Ein Rückschritt (Rückstellung nach der Einschulung) ist organisatorisch schwierig.

Schlagwörter: Früheinschulung, Vorschulkinder, Schulbereitschaft, emotionale Reife


Frage: Wie wichtig ist es, dass Kinder beim Schulstart bereits andere Kinder aus der Kita kennen?

Antwort:

Pro: Bekannte Gesichter können Ängste lindern und einen sichereren Start ermöglichen. Kinder erleben weniger Stress und fühlen sich schneller zugehörig.

Contra: Kinder entwickeln in der Grundschule schnell neue soziale Beziehungen. Eine zu starke Bindung an bekannte Kinder kann neue Freundschaften verhindern oder zu Gruppenbildung führen.

Schlagwörter: Schulstart, Freundschaften, Soziale Eingewöhnung, Kita-Kontakte


Frage: Sollte man bei der Wahl der Grundschule berücksichtigen, ob Freunde aus der Kita dort hingehen?

Antwort:

Pro: Der Übergang fällt Kindern leichter, wenn sie nicht allein sind. Die bestehende Bindung gibt Sicherheit.

Contra: Schulwahl sollte vorrangig nach pädagogischer Qualität, Konzept, Schulweg und individuellen Bedürfnissen getroffen werden. Freundschaften können sich verändern oder auflösen.

Schlagwörter: Schulwahl, Freundschaften, Kita-Kinder, Übergangsunterstützung


Frage: Was bringt eine Legasthenie-Diagnose oder LRS-Diagnose im Schulalltag?

Antwort:

Pro: Kinder mit diagnostizierter Legasthenie haben Anspruch auf Nachteilsausgleich – z. B. mehr Zeit, mündliche statt schriftlicher Prüfungen oder Nichtbewertung der Rechtschreibung. Eltern und Lehrkräfte können gezielter fördern.

Contra: Die Diagnose führt nicht automatisch zu besserem Unterricht oder Verständnis. Manche Lehrer setzen Hilfen nicht konsequent um. Zudem kann Stigmatisierung auftreten.

Schlagwörter: Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Schulalltag, Nachteilsausgleich


Frage: Ist ein Schulwechsel bei Unzufriedenheit mit Lehrer oder Konzept sinnvoll?

Antwort:

Pro: Ein Schulwechsel kann sinnvoll sein, wenn ein Kind dauerhaft unglücklich ist, nicht gefördert wird oder das Schulklima negativ ist. Ein Wechsel kann neue Motivation und Wohlbefinden fördern.

Contra: Der Wechsel bedeutet soziale Trennung, Eingewöhnungsstress und Unsicherheit. Eine neue Schule löst nicht automatisch alle Probleme – Ursachen sollten genau analysiert werden.

Schlagwörter: Schulwechsel, Lehrerprobleme, Schulklima, Alternativen


Frage: Wie verkraftet ein Kind einen Schulwechsel?

Antwort:

Pro: Viele Kinder profitieren vom Neuanfang, wenn der Wechsel gut vorbereitet und begleitet wird. Neue Kontakte und ein besseres Umfeld fördern Selbstvertrauen.

Contra: Es kann zu Ängsten, Traurigkeit und Integrationsproblemen kommen. Vor allem, wenn der Wechsel kurzfristig oder unfreiwillig geschieht.

Schlagwörter: Schulwechsel, Eingewöhnung, Kindliche Resilienz, Umgewöhnung


Frage: Soll ich die Lehrerin oder den Lehrer wegen zu vieler Hausaufgaben ansprechen?

Antwort:

Pro: Kommunikation mit Lehrkräften kann zu individueller Entlastung führen. Die Lehrerin erhält Feedback und kann ggf. differenzieren.

Contra: Die Lehrkraft könnte es als Einmischung empfinden oder nicht reagieren. Die Bearbeitungsdauer ist zudem oft subjektiv – Vergleich mit anderen Schülern kann helfen.

Schlagwörter: Hausaufgaben, Eltern-Lehrer-Kommunikation, Lernzeit, Überforderung


Frage: Was tun, wenn gefühlt zu viel Hausaufgaben gemacht werden müssen?

Antwort:

Pro: Eltern können mit der Lehrkraft klären, ob Aufgaben angepasst werden können. Lernpausen, Zeitvorgaben und Priorisierung einzelner Aufgaben helfen beim Umgang.

Contra: Wenig Hausaufgabenkultur zu Hause oder Ablenkung können den Eindruck verstärken, dass es zu viel ist. Dauerhafte Reduktion kann langfristig zu Wissenslücken führen.

Schlagwörter: Hausaufgabenmenge, Lernzeit, Überforderung, Selbstorganisation


Frage: Ist es sinnvoll, ein Kind vor Schulstart im Hort einzugewöhnen?

Antwort:

Pro: Frühzeitige Eingewöhnung hilft, Routinen zu etablieren, Betreuer kennenzulernen und Ängste abzubauen. So ist der Schulstart entspannter.

Contra: Doppelbelastung durch Kitaabschluss, Hortstart und Schule kann stressig sein. Kinder brauchen auch eine ruhige Phase vor Schulbeginn.

Schlagwörter: Hort, Eingewöhnung, Schulvorbereitung, Ganztagsbetreuung


Kopfläuse treten in Schulen immer wieder auf. Sie sind zwar ungefährlich, aber sehr ansteckend. Kopfläuse leben im Kopfhaar, bevorzugt im Nacken, hinter den Ohren und an den Schläfen. Sie verursachen Juckreiz, sind aber kein Zeichen mangelnder Hygiene – sie befallen auch sauberes Haar. Eine Übertragung erfolgt fast immer durch direkten Kontakt von Kopf zu Kopf, seltener durch gemeinsam benutzte Gegenstände wie Kämme oder Mützen. Haustiere oder Kuscheltiere spielen bei der Übertragung keine Rolle.

Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen entdecken, muss sofort gehandelt werden. Die Behandlung beginnt mit einem geeigneten Läusemittel aus der Apotheke (z. B. Nyda L oder Infectopedicul) und sollte unbedingt nach 8, 9 oder 10 Tagen wiederholt werden, da nicht alle Eier beim ersten Mal abgetötet werden. Zusätzlich ist das nasse Auskämmen mit Haarspülung und Läusekamm sehr wichtig. Es sollte an den Tagen 1, 5, 9 und 13 nach dem Erstbefund erfolgen, um nachgeschlüpfte Larven zuverlässig zu entfernen. Diese Methode erfordert etwas Geduld, ist aber sehr wirkungsvoll.

Bitte informieren Sie die Schule umgehend über einen Kopflausbefall – auch wenn bereits eine Behandlung begonnen wurde. Ihr Kind darf die Schule direkt nach der Erstbehandlung wieder besuchen, ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Es genügt eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Behandlung korrekt durchgeführt wurde. Denken Sie auch daran, enge Kontaktpersonen wie Geschwister und Freunde zu untersuchen und bei Bedarf mitzubehandeln.

Im Haushalt sollten Haarbürsten, Kämme und Haarspangen in heißer Seifenlösung gereinigt und Bettwäsche, Schlafanzüge sowie Handtücher gewechselt werden. Kopfbedeckungen und Schals können für drei Tage in einem geschlossenen Beutel aufbewahrt oder gewaschen werden. Zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen oder Insektizidsprays sind nicht nötig.

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Köpfe Ihrer Kinder – besonders nach den Ferien. Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen Ihnen Apotheken, Ärztinnen und Ärzte oder die Internetseite www.pediculosis-gesellschaft.de weiter.


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  • Zuletzt geändert: 2025/08/07 16:11
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