Quelle: Schulwebseite
URL: https://www.mierendorff-grundschule.de/schulanmeldung/
Seitentitel: Schulanmeldung – Mierendorff-Grundschule
Liebe Eltern der Lernanfänger für das Schuljahr 2026/27,
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren
ist, wird es im Sommer 2026 schulpflichtig. Die Anmeldung zum Schulbeginn 2026
erfolgt in der Zeit vom 6. Oktober bis 17. Oktober 2025 in der Zeit von 9:00 Uhr
bis 13:00 Uhr der Mierendorff-Schule. Bitte reservieren Sie hierfür einen
online.
Alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern im Einzugsgebiet der Schule werden per
Post informiert. Den Brief können Sie herunterladen.
Diejenigen Kinder, deren Einzugsschule die Mierendorff-Grundschule ist, bzw. die
eine Einladung zur Schulanmeldung erhalten haben, buchen bitte einen Termin über
für einen Timeslot zur Anmeldung bei uns (siehe Schritt 1).
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule (die
Mierendorff-Grundschule), müssen Sie dies bei der Schulanmeldung an der
Einzugsschule schriftlich beantragen und begründen. Details dazu finden Sie im
Abschnitt: auf dieser Seite. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer an der
Einzugsschule!
Sie erhalten hier einen Überblick über die Schulanmeldung Ihres Kindes an der
Mierendorff-Schule und können die erforderlichen Unterlagen herunterladen. Bitte
bringen Sie diese vollständig ausgefüllt zur Schulanmeldung mit.
Für die Schulanmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen zusammen mit dem Kind,
das eingeschult werden soll, sowie folgende Dokumente im Original erforderlich:
* Kind: Personalausweis, Geburtsurkunde, Impfpass und bei Zuzug die
Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
* Erziehungsberechtigte Person/en: Personalausweis und bei Zuzug die
Meldebescheinigung oder 1. Seite des Mietvertrags
* Anmeldeformular (siehe unten) und ggf. eFÖB (Hort) Antrag
DIE ANMELDUNG IN 3 SCHRITTEN
1. Buchen Sie einen Termin online. Ihr Kind muss an diesem Termin mit in der
Schule erscheinen. Ist ein Zeitslot grau hinterlegt, so ist zu dieser Zeit \\ kein Termin mehr verfügbar. Wählen Sie in diesem Fall einen anderen \\ verfügbaren Zeitslot aus. Die Terminbuchung ist bis zum 26.11.2025 möglich \\ (außerhalb der Ferien).\\
2. Füllen Sie das aus und drucken Sie dieses aus. Wenn Sie eine Früh- oder
Spätbetreuung oder Ferienbetreuung im Hort (eFÖB) wünschen, füllen Sie bitte \\ zusätzlich den aus und bringen diesen zur Anmeldung mit.\\
3. Kommen Sie zum vereinbarten Termin zusammen mit Ihrem Kind und den genannten
Unterlagen in die Schule. \\
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unterlagen für alle Anmeldungen – bitte immer ausgefüllt mitbringen!
Für die Anmeldung eines Kindes an der Mierendorff-Grundschule muss immer das
vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular zur
Mierendorff-Schule vorliegen:
👉️ 📄
Hinweis: Auf den Formularen zur Schulanmeldung reicht die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten. Auf dem Hortantrag müssen immer beide
Erziehungsberechtigte unterzeichnen. Der Hortrag (Seiten 5-7) muss nur
ausgefüllt werden, wenn Sie die Früh- oder Spätbetreuung oder den Ferienhort in
Anspruch nehmen möchten.
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ℹ️ Separate Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
(Nur notwendig, wenn Sie diesen Antrag nicht zusammen mit der Schulanmeldung
ausgefüllt und abgegeben haben)
Wenn Ihr Kind eine Früh- oder Spätbetreuung (vor 7:30 Uhr oder nach 16:00 Uhr)
oder eine Ferienbetreuung benötigt, müssen Sie einen Antrag auf ergänzende
Förderung und Betreuung (eFÖB) stellen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für
die eFöB eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten benötigt, auf die auch
wir als Schule keinen Einfluss haben, und daher möglichst frühzeitig gestellt
werden sollte. Gern können Sie diesen Antrag bereits bei der Schulanmeldung
stellen (der Antrag ist im Formular der Schulanmeldung enthalten) und wir leiten
ihn für Sie weiter. Wenn Sie den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen
möchten, finden Sie in separat hier:
👉️ 📄
Hinweis: Auf dem Hortantrag müssen immer beide Erziehungsberechtigte
unterzeichnen.
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ℹ️ Wenn Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind eine andere Schule besuchen soll)
Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der Grundschule oder
Gemeinschaftsschule Ihres Einzugsbereichs an.
Den Wechsel zu einer anderen Schule können Sie dort ebenfalls beantragen, wenn
entsprechende und im Schulgesetz zugelassene Gründe vorliegen, zum Beispiel:
* Der Besuch der zuständigen Schule würde längerfristig gewachsene, intensive
persönliche Bindungen Ihres Kindes zu anderen Kindern, besonders zu
Geschwistern, beeinträchtigen.
* Sie wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachen- oder
Ganztagsangebot.
* Der Besuch der gewählten Schule würde Ihnen die Betreuung Ihres Kindes
wesentlich erleichtern, vor allem aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie im Anmeldezeitraum einen Antrag zur Anmeldung an einer anderen
öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule. \\ Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei \\ freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als \\ Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. \\ Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere \\ Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.\\
2. Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur
Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. \\ B. ausführlichere Begründungen) beifügen. \\ Bitte fügen Sie außerdem den Ergänzungsbogen pro Wunschschule bei. Danke! \\ \\ 👉️ 📄 (Formular „Schul 123“) \\ 👉️ 📄\\
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ℹ️ Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll
(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll)
Die Genehmigung des Antrages auf vorzeitige Einschulung obliegt der
Schulleitung, die Zuweisung des Schulplatzes erfolgt über das Schulamt. Um
Antragskinder „gerichtsfest“ in der Akte führen zu können, bitten wir, wie folgt
zu verfahren:
1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
2. Einladung Antragskind zur Vorstellung und Schulleitung beurteilt die
Genehmigungsfähigkeit.\\
3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass kein Sprachförderbedarf besteht ODER
Sprachstandsfeststellungstest\\
4. Vermerk der Schulleitung „Wir schließen uns an“ auf fachlicher Stellungnahme
Kita oder Sprachstandsfeststellungstest mit Schulstempel, Unterschrift und \\ Datum\\
5. Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht
werden.\\
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Wenn die Einschulung Ihres Kindes zurückgestellt werden soll
Die Genehmigung des Antrages auf Rückstellung obliegt der SenBJF. Folgende
Unterlagen müssen im Original persönlich bei der Einzugsschule eingereicht
werden:
1. Antrag der Eltern mit Datum und eigenhändiger Unterschrift beider Eltern
2. Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung 109
3. Fachliche Stellungnahme der Kita, dass Rückstellung befürwortet wird
4. Vorhandener Kita-Platz
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ℹ️ Zuzug: Wenn Ihr Kind in das Einzugsgebiet der Schule zugezogen ist
(Zusätzlich notwendig, wenn ihr Kind neu in das Einzugsgebiet der Schule gezogen
ist)
In den Einschulungsbereich gezogene Kinder werden grundsätzlich vom Schulamt
überprüft.
Daher muss der erfolgte Zuzug von den Erziehungsberechtigten belegt werden.
Hierfür geeignete Unterlagen sind:
* Miet- oder Kaufvertrag
* Rechnung Umzugsunternehmen oder Mietwagen zum Beleg stattgefundener Umzug,
Adresszielprüfung
* Ummeldung Stromlieferungsvertrag oder sonstige Versorgungsverträge
* Ummeldung anhand Melderegisterauszug, Adressänderung bei Bank, Krankenkasse
* Weitere aussagekräftige Unterlagen, die belegen, dass das Kind seinen
tatsächlichen Lebensmittelpunkt unter der angegebenen Adresse hat.
Die Original-Unterlagen müssen persönlich bei der Einzugsschule eingereicht
werden.
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EINSCHULUNGSUNTERSUCHUNG / SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden
sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand
durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei
untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör-
und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich
vorgeschrieben,
Voraussetzungen: Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. Ihr Kind muss
bereits in der Grundschule angemeldet worden sein.
Bitte buchen Sie ab dem 13.10.2025 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung
unter dem Link:
WIE GEHT ES NACH DER ANMELDUNG WEITER?
Nach der Anmeldung und der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie noch vor
der Einschulung eine Einladung zum Nullten Elternabend. Dies ist ein Infoabend
für alle Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler.
In der Zwischenzeit können Sie sich auf der Schulwebseite über Angebote der
Schule informieren. Insbesondere das 📖 👋 enthält viele wichtige und
interessante Informationen für einen gelungenen Start in die Schule.
WEITERE INFORMATIONEN
Über den Link finden Sie auch die Broschüre „Schulanmeldung – so geht’s!“ in
verschiedenen Sprachen sowie alle Infos zu den Punkten:
* Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
* Unterlagen für die Schulanmeldung
* Wechsel zu einer anderen Schule
* Vorzeitige Einschulung
* Spätere Einschulung – Antrag auf Zurückstellung
* Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
* Nach der Anmeldung
* Schulbeginn