Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn ihre Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Leistungen umfassen u. a. Schulmittelgutscheine, Zuschüsse für Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule.