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Gremien an Berliner Schulen

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium. Die Schulkonferenz besteht in der Regel aus 14 Mitgliedern, Vertreter:innen der Pädagog:innen, Schüler:innen und Eltern. Zusätzlich soll der Schulkonferenz eine der Schule nicht angehörende Person angehören. Damit soll die Öffnung der Schule in das schulische Umfeld erreicht werden. Die Schulkonferenz hat weitreichende Kompetenzen.

Die Schulkonferenz entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder unter anderem über

Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit unter anderem über

Die Schulkonferenz ist zudem u.a. anzuhören

Die Bildung einer Schulkonferenz ist an allen Schulen in Berlin vorgeschrieben.

Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium der an der Schule tätigen Pädagog:innen. Die Gesamtkonferenz hat wichtige Kompetenzen. Sie entscheidet mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder über die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung, mit einfacher Mehrheit über Vorschläge für das Schulprogramm und vor allem über Grundsätze für die gemeinsame Arbeit in der Schule. Sowohl die Schulleitung als auch die Kolleg:innen sind bei der konkreten pädagogischen oder organisatorischen Umsetzung an diese Grundsätze gebunden.

Grundsätze können zu folgenden Bereichen beschlossen werden:

Einzelfallentscheidungen obliegen weiter der Schulleitung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Die Entscheidungen müssen jedoch im Rahmen der beschlossenen Grundsätze getroffen werden. In bestimmten Fällen kann die Schulleitung allerdings Beschlüsse auch beanstanden.

Landeselternausschuss (LEA)

Der Landeselternausschuss Schule (LEA) dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat. So lautet die gesetzliche Definition für die Arbeit der Landeselternvertreter:innen aus den zwölf Berliner Bezirken.

Damit ist der Landeselternausschuss das höchste Gremium der Elternvertretung in Berlin. Die Elternvertreter:innen im Landeselternausschuss arbeiten alle ehrenamtlich und müssen per Gesetz ein Schulkind an einer Berliner Schule haben. An dieser Schule sind sie Klassenelternsprecher:innen und somit Mitglied der Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule ihres Kindes und wurden von den Mitglieder dieser GEV in den Bezirkselternausschuss (BEA) im Stadtbezirk der Schule gewählt. Dort wurden sie dann von den Elternvertreter:innen aller anderen Schulen eines Bezirkes in den Landeselternausschuss gewählt. Die Berliner Landeselternvertreter:innen sind somit immer dicht an Eltern und Elternvertreter:innen in den verschiedenen Ebenen der Elterngremien dran.

Bezirkselternausschuss (BEA)

Der Bezirkselternausschuss ist ein wichtiges schulexternes Gremium der einzelnen Berliner Bezirke. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder treffen sich einmal im Monat. Die BEA-Mitglieder sind die Informations-Schnittstelle zwischen den Eltern der Schulen. Sie erhalten wichtige Informationen von der Schulaufsicht (Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie), aus dem Schul- und Sportamt, aus den Landesgremien mit Elternbeteiligung (Landeselternausschuss und Landesschulbeirat) und aus dem Bezirksschulbeirat, die Sie an die Eltern, bzw. GEV Ihrer Schule weitergeben sollten.