Grundlage sind das Berliner Schulgesetz und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (insbesondere die „AV Veranstaltungen“ der Senatsverwaltung). Diese schreiben u. a. vor, dass Schülerfahrten den Unterricht ergänzen und pädagogisch begründet sein müssen . Außerdem verweisen die Regelungen auf die finanziellen Unterstützungsleistungen (§ 28ff. SGB II/XII, Bildungs- und Teilhabepaket), auf die Eltern bei Bedarf hingewiesen werden sollen.